Ein Gast reist am Freitag an, bleibt vier Nächte und reist mit zwei Kindern. Für die Kurtaxe abrechnen reicht es nicht, nur die Übernachtungen zu zählen. Entscheidend sind die Satzung Ihrer Gemeinde, das Alter der Kinder, mögliche Befreiungen und der Zeitraum, für den die Abgabe tatsächlich anfällt. Genau an diesen Stellen entstehen im Vermietungsalltag Rückfragen, Korrekturen und unnötiger Aufwand.

Die Kurtaxe, häufig auch Gästebeitrag, Kurabgabe oder Tourismusabgabe genannt, ist keine einheitliche bundesweite Abgabe. Sie wird kommunal geregelt. Wer sie zuverlässig abrechnen will, braucht daher einen klaren Ablauf: Satzung prüfen, Gastdaten sauber erfassen, Betrag nachvollziehbar berechnen und die Meldung fristgerecht vorbereiten.

Was beim Kurtaxe abrechnen wirklich zählt

Die Gemeinde legt in ihrer Satzung fest, wer abgabepflichtig ist, wie hoch der Beitrag ausfällt, welche Befreiungen gelten und bis wann Sie abrechnen müssen. Manche Orte unterscheiden nach Haupt- und Nebensaison, andere nach Ortsteilen oder Gästegruppen. Auch die Begriffe und Formulare unterscheiden sich.

Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Werte aus dem Vorjahr oder auf Erfahrungswerte aus Nachbarorten. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige örtliche Satzung. Prüfen Sie besonders, ob der An- und Abreisetag beitragspflichtig sind, ob Kinder ab einem bestimmten Alter zahlen und welche Nachweise bei einer Befreiung verlangt werden.

Als Vermieter ziehen Sie die Abgabe in vielen Gemeinden für die Kommune ein. Das Geld ist damit nicht einfach Teil Ihres Übernachtungsumsatzes. Es sollte in Ihren Unterlagen klar vom Unterkunftspreis getrennt erkennbar sein. So können Sie Einnahmen, vereinnahmte Abgaben und die spätere Weiterleitung sauber auseinanderhalten.

Der sichere Ablauf von der Buchung bis zur Meldung

Eine korrekte Abrechnung beginnt nicht erst bei der Rechnung. Sie beginnt mit den Angaben zur Buchung. Erfasst werden sollten mindestens Name des Gastes, Anzahl der mitreisenden Personen, An- und Abreisedatum, Anzahl der beitragspflichtigen Nächte sowie der jeweilige Beitragssatz. Kommen Befreiungen oder Ermäßigungen infrage, gehört auch deren Grund in die Dokumentation.

1. Beitragspflicht je Gast prüfen

Nicht jeder Gast ist automatisch voll beitragspflichtig. Häufig gibt es Sonderregeln für Kinder, schwerbehinderte Menschen, Begleitpersonen, beruflich Reisende, Einheimische oder Personen in bestimmten Ausbildungs- und Reha-Situationen. Ob diese Fälle befreit oder ermäßigt sind, entscheidet allein die örtliche Satzung.

Wichtig ist die Nachweisfrage. Eine mündliche Aussage des Gastes genügt nicht immer. Wenn Ihre Gemeinde etwa eine Bescheinigung oder einen Ausweis verlangt, dokumentieren Sie, dass der Nachweis vorlag. Speichern Sie dabei nur Daten, die für die Abrechnung erforderlich sind. Datenschutz bedeutet auch: keine unnötigen Kopien und keine frei zugänglichen Gästelisten.

2. Nächte und Satz korrekt berechnen

Die Grundformel ist einfach: beitragspflichtige Personen mal beitragspflichtige Übernachtungen mal gültiger Tagessatz. In der Praxis wird sie schnell komplexer, wenn ein Aufenthalt über einen Saisonwechsel reicht oder einzelne Gäste unterschiedliche Voraussetzungen haben.

Ein Beispiel: Zwei Erwachsene bleiben vom 28. April bis 3. Mai. Ab 1. Mai gilt ein höherer Saisonbetrag. Dann kann es notwendig sein, die Nächte vor und ab dem Stichtag getrennt zu berechnen. Wird ein Kind während des Aufenthalts erst beitragspflichtig oder reist eine Person früher ab, muss auch das in der Berechnung abgebildet werden.

Rechnen Sie nicht pauschal pro Buchung, wenn die Satzung eine Berechnung pro Person und Nacht verlangt. Eine nachvollziehbare Einzelberechnung spart Zeit, falls der Gast nachfragt oder die Gemeinde die Meldung prüft.

3. Kurtaxe auf Rechnung und Beleg ausweisen

Ob und wie die Kurtaxe auf der Gästerechnung erscheint, hängt unter anderem von Ihrer Vertragsgestaltung und den Vorgaben vor Ort ab. In der Regel ist eine separate, eindeutig benannte Position sinnvoll, etwa „Kurtaxe gemäß örtlicher Satzung“. Der Gast erkennt dadurch, welcher Betrag für die Unterkunft anfällt und welcher Betrag als kommunale Abgabe erhoben wird.

Achten Sie darauf, den Betrag nicht mit dem Übernachtungspreis zu vermischen. Das schafft Transparenz für den Gast und erleichtert die Buchhaltung. Bei umsatzsteuerlichen Fragen, insbesondere bei Sonderfällen oder Pauschalpreisen, sollte die konkrete Behandlung mit dem Steuerberater geklärt werden. Die kommunale Satzung ersetzt keine steuerliche Beratung.

4. Änderungen sofort dokumentieren

Stornierungen, verkürzte Aufenthalte und Nachbuchungen gehören zum Geschäft. Für die Kurtaxe sind sie relevant, sobald sich die Zahl der beitragspflichtigen Nächte oder Personen ändert. Korrigieren Sie die Abgabe zeitnah und behalten Sie den ursprünglichen Buchungsstand nachvollziehbar bei.

Gerade bei Vorauszahlungen ist ein sauberer Korrekturweg wichtig. Reist ein Gast früher ab, kann eine bereits berechnete Kurtaxe ganz oder teilweise anzupassen sein. Ob eine Erstattung zulässig oder erforderlich ist, richtet sich wiederum nach der örtlichen Regelung. Ein kurzer Vermerk zum Anlass der Änderung verhindert, dass später unklar bleibt, warum sich ein Betrag verändert hat.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Die Gemeinde kann Angaben verlangen, die über den Gesamtbetrag hinausgehen. Häufig gehören dazu Gästezahlen, Übernachtungen, Befreiungsgründe und der Abrechnungszeitraum. Manche Gemeinden nutzen eigene Meldescheine oder Portale, andere akzeptieren vorbereitete Listen und Abrechnungen.

Für Ihre eigene Ablage brauchen Sie eine klare Verbindung zwischen Buchung, Rechnung, Zahlung und Kurtaxmeldung. Bewährt hat sich eine Auswertung je Monat oder Meldezeitraum. Sie sollte erkennen lassen, wie viele beitragspflichtige Übernachtungen angefallen sind, welche Ermäßigungen berücksichtigt wurden und welcher Betrag an die Gemeinde abzuführen ist.

Bewahren Sie die Unterlagen entsprechend der geltenden Aufbewahrungspflichten geordnet auf. Das betrifft nicht nur Rechnungen, sondern auch Korrekturen und die Grundlagen Ihrer Berechnung. Wenn eine Rückfrage Monate später kommt, sollte die Antwort nicht in E-Mails, Notizzetteln und verschiedenen Tabellen gesucht werden müssen.

Typische Fehler bei der Kurtaxe-Abrechnung

Der häufigste Fehler ist eine zu grobe Erfassung. Wer nur einen Gesamtbetrag notiert, kann später weder Befreiungen noch Satzwechsel plausibel erklären. Ebenso problematisch ist es, alte Beitragssätze weiterzuverwenden, weil die Satzungsänderung zum Jahres- oder Saisonwechsel übersehen wurde.

Auch die Vermischung von Kurtaxe und Mietpreis führt regelmäßig zu Schwierigkeiten. Sie erschwert die Abstimmung mit dem Steuerberater und macht die Rechnung für Gäste unklar. Ein weiterer Klassiker sind nicht dokumentierte Befreiungen: Der Betrag wird zwar reduziert, aber der Grund und ein eventuell erforderlicher Nachweis fehlen.

Nicht jede Unstimmigkeit ist ein Fehler des Vermieters. Satzungen können auslegungsbedürftig sein, etwa bei beruflich veranlassten Aufenthalten, dauerhaften Mietverhältnissen oder Gruppenbuchungen. In solchen Fällen ist eine kurze Klärung mit der zuständigen Gemeinde besser als eine Annahme, die später korrigiert werden muss.

Abrechnung ohne Tabellenchaos organisieren

Eine Tabelle kann für wenige Buchungen genügen. Steigen die Aufenthalte, Saisonpreise und Sonderfälle, wächst jedoch das Risiko von Formelfehlern und doppelten Datenständen. Dann hilft eine Lösung, die Buchungsdaten, Rechnung und Auswertung zusammenführt - ohne dass Sie für jede Änderung mehrere Listen nacharbeiten müssen.

Nachtio ist auf genau diesen Abrechnungsalltag in der deutschen Kurzzeitvermietung ausgerichtet. Die Anwendung berechnet Tourismusabgaben anhand hinterlegter Vorgaben und bereitet die Daten für Auswertungen auf. Da sie lokal auf Ihrem PC läuft, bleiben Gästedaten und Abrechnungsdaten bei Ihnen - ohne Cloud-Zwang und ohne Abhängigkeit von einem Buchungsportal.

Entscheidend ist nicht, möglichst viele Funktionen einzuführen. Entscheidend ist, dass jeder Betrag vom Aufenthalt bis zur Meldung nachvollziehbar bleibt. Wenn Sie Satzungen regelmäßig prüfen, Änderungen direkt erfassen und Ihre Unterlagen geordnet führen, wird die Kurtaxe zu einem festen, beherrschbaren Teil Ihrer Abrechnung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihren Steuerberater.