Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail kommt. Für Vermieter ist genau dieser Unterschied entscheidend. Muss ich E-Rechnungen archivieren? Ja, wenn sie Ihr Unternehmen betreffen. Dabei genügt es nicht, nur einen Ausdruck oder eine PDF-Ansicht aufzubewahren. Maßgeblich ist die elektronische Originaldatei - bei einer strukturierten E-Rechnung meist eine XML-Datei oder eine Datei mit eingebetteten XML-Daten.
Wer Ferienwohnungen, Gästezimmer oder eine Pension betreibt, erhält regelmäßig Rechnungen für Reinigung, Wäsche, Handwerker, Software, Energie oder Vermittlungsleistungen. Mit der E-Rechnung wird die Ablage dieser Belege technischer, aber nicht zwangsläufig komplizierter. Entscheidend sind ein klarer Prozess, vollständige Daten und eine sichere Sicherungskopie.
Muss ich E-Rechnungen archivieren?
Unternehmer müssen Rechnungen grundsätzlich aufbewahren. Das gilt sowohl für selbst ausgestellte Rechnungen als auch für Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern. Für Rechnungen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel acht Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt oder empfangen wurde.
Erhalten Sie beispielsweise im Mai 2026 eine Rechnung für die Reparatur einer Ferienwohnung, läuft die Frist ab dem 31. Dezember 2026. Die Rechnung muss dann grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2034 verfügbar bleiben. Je nach Einzelfall können weitere steuerliche oder zivilrechtliche Gründe für eine längere Aufbewahrung sprechen, etwa bei laufenden Prüfungen oder offenen Rechtsstreitigkeiten.
Für die Praxis gilt: Bewahren Sie nicht nur Belege auf, die Ihnen „wichtig" erscheinen. Auch kleine Rechnungen können für den Vorsteuerabzug, die Gewinnermittlung oder Rückfragen des Steuerberaters relevant sein. Eine vollständige Ablage spart später Zeit.
Was bei einer E-Rechnung anders ist
Seit 2025 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft stärker in den Fokus gerückt. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, das maschinell verarbeitet werden kann. Typische Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.
Eine normale PDF-Datei per E-Mail ist dagegen nicht automatisch eine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Sie kann weiterhin eine ordnungsgemäße Rechnung sein, enthält aber meist keine strukturierten Rechnungsdaten. Bei einer XRechnung besteht das Original häufig aus einer XML-Datei. Bei ZUGFeRD kann das XML in einer PDF-Datei eingebettet sein.
Für die Archivierung bedeutet das: Die strukturierte Originaldatei muss erhalten bleiben. Eine ausgedruckte Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht. Auch eine selbst erzeugte PDF-Ansicht der XML-Datei ersetzt das Original nicht, weil dabei maschinenlesbare Daten verloren gehen können.
Wenn Sie eine ZUGFeRD-Rechnung erhalten, archivieren Sie die erhaltene Originaldatei. Bei einer XRechnung speichern Sie die XML-Datei. Kommt die Rechnung als E-Mail-Anhang, sollte der Anhang vollständig und nachvollziehbar abgelegt werden. Ob die E-Mail selbst zusätzlich aufzubewahren ist, hängt davon ab, ob sie über die reine Übermittlung hinaus geschäftlich oder steuerlich relevante Informationen enthält.
Diese Anforderungen sollte Ihr Archiv erfüllen
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die GoBD verlangen keine bestimmte Cloud, kein bestimmtes Dokumentenmanagementsystem und keine komplizierte Großlösung. Sie verlangen aber, dass steuerlich relevante Unterlagen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und verfügbar aufbewahrt werden.
Für E-Rechnungen sind vor allem vier Punkte praktisch relevant:
- Die Rechnung muss im ursprünglichen elektronischen Format erhalten bleiben.
- Sie muss während der Aufbewahrungsfrist lesbar und maschinell auswertbar sein.
- Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Eine Datei darf nicht unbemerkt überschrieben oder manipuliert werden.
- Bei einer Betriebsprüfung müssen die Unterlagen in angemessener Zeit auffindbar und vorlegbar sein.
Ein einfacher Ordner auf dem PC kann als Teil eines ordentlichen Ablageprozesses genügen. Er ist allerdings nur dann eine gute Lösung, wenn Zugriffsrechte, Dateibenennung und Sicherungen geregelt sind. Wer Rechnungen lose im Download-Ordner, im E-Mail-Postfach und auf mehreren USB-Sticks verteilt, schafft vor allem Suchaufwand und unnötige Risiken.
Lokale Archivierung: sinnvoll, aber mit Backup
Viele Vermieter möchten ihre Rechnungsdaten bewusst auf dem eigenen PC behalten. Das ist grundsätzlich möglich. Eine lokale Ablage kann datensparsam sein, funktioniert ohne laufende Plattformabhängigkeit und gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre Unterlagen. Ihre Daten, Ihr PC - das passt gut zum Vermietungsalltag, wenn die Sicherung ebenso ernst genommen wird wie die Ablage selbst.
Lokal bedeutet nicht: nur auf einer einzigen Festplatte. Ein Defekt, Diebstahl, Wasserschaden oder Schadsoftware kann sonst mehrere Jahre Buchhaltung auf einmal treffen. Legen Sie deshalb regelmäßig mindestens eine getrennte Sicherung an. Das kann eine verschlüsselte externe Festplatte sein, die nicht dauerhaft am Rechner hängt. Wichtig ist, dass Sie die Wiederherstellung gelegentlich prüfen und die Sicherung vor unbefugtem Zugriff schützen.
Auch die Software spielt eine Rolle. Eine Rechnung sollte nicht nur als einzelnes Dokument abgelegt werden, sondern im Zusammenhang mit Buchung, Zahlung, Stornierung oder Korrektur nachvollziehbar bleiben. Gerade bei vielen Kurzzeitaufenthalten hilft eine einheitliche Struktur nach Jahr, Vorgang und Belegnummer.
Ein praxistauglicher Ablauf für Vermieter
Der beste Archivierungsprozess ist der, den Sie auch in der Hochsaison einhalten. Richten Sie deshalb keine Ablage ein, die zehn manuelle Zwischenschritte verlangt. Ein kurzer fester Ablauf nach dem Rechnungseingang ist belastbarer.
Speichern Sie die Originaldatei zunächst in einem klar benannten Eingang oder direkt im passenden Jahresordner. Vergeben Sie einen nachvollziehbaren Dateinamen, zum Beispiel mit Rechnungsdatum, Lieferant und Rechnungsnummer. Ordnen Sie den Beleg anschließend der zugehörigen Ausgabe oder Buchung zu. Wenn die Rechnung eine Ferienwohnung, einen bestimmten Zeitraum oder eine Reparatur betrifft, sollte dieser Bezug auch für Ihren Steuerberater erkennbar sein.
Prüfen Sie dabei gleich die grundlegenden Rechnungsangaben: Aussteller, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Betrag und Umsatzsteuer. Bei Kleinunternehmern kann die Umsatzsteuer anders ausgewiesen sein. Bei Rechnungen ausländischer Plattformen oder Dienstleister können zusätzlich Besonderheiten wie das Reverse-Charge-Verfahren entstehen. Hier lohnt es sich, unklare Fälle früh mit dem Steuerberater zu klären, statt sie erst bei der Jahresaufbereitung zu suchen.
Für selbst ausgestellte Rechnungen gilt derselbe Grundsatz. Bewahren Sie die Rechnungskopie in der Form auf, in der sie erstellt und versendet wurde. Stornorechnungen, Berichtigungen und Angebote mit späterer Rechnungsrelevanz gehören zum Vorgang. Eine Rechnung einfach zu löschen und neu zu erstellen, wenn sich ein Betrag ändert, ist keine saubere Dokumentation. Korrekturen sollten nachvollziehbar bleiben.
Typische Fehler bei der E-Rechnungsarchivierung
Der häufigste Fehler ist das Speichern einer Sichtdatei statt des Originals. Wer eine XML-Rechnung nur öffnet, als PDF druckt und die XML-Datei löscht, verliert den strukturierten Beleg. Gleiches gilt, wenn ein ZUGFeRD-Dokument in einer Weise umgewandelt wird, dass die eingebetteten Daten nicht mehr enthalten sind.
Ein zweiter Fehler ist die unklare Ablage. „Rechnung_neu.pdf“, „Rechnung_neu_2.pdf“ und „Mailanhang.xml“ helfen nach zwei Jahren niemandem mehr. Einheitliche Namen und feste Ordner machen die Unterlagen ohne lange Recherche auffindbar.
Problematisch ist auch das nachträgliche Bearbeiten von Rechnungsdateien. Ergänzen Sie interne Notizen nicht in der Originaldatei. Legen Sie Hinweise besser in Ihrer Buchhaltungs- oder Vermietungssoftware, in einer separaten Notiz oder in einer dokumentierten Zuordnung ab. So bleibt das Original unverändert erhalten.
Schließlich wird das Backup oft vergessen. Ein Archiv ist nur dann verlässlich, wenn es nach einem Rechnerwechsel oder Defekt wiederherstellbar ist. Testen Sie daher nicht nur, ob die Sicherung angelegt wurde, sondern auch, ob sich einzelne Rechnungen daraus tatsächlich öffnen lassen.
Reicht eine Rechnungssoftware als Archiv?
Das hängt von der Arbeitsweise und den Funktionen der Software ab. Eine gute Lösung für die Kurzzeitvermietung sollte ausgestellte Rechnungen, Stornos und Abrechnungen geordnet ablegen und bei Bedarf als PDF auswertbar machen. Für eingehende E-Rechnungen benötigen Sie zusätzlich einen Prozess, der die Originaldateien sicher übernimmt und langfristig verfügbar hält.
Was Sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen können müssen
Bei einer Prüfung zählt nicht, ob Ihr Archiv besonders modern aussieht. Relevant ist, ob die angeforderten Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und innerhalb angemessener Zeit verfügbar sind. Bei E-Rechnungen gehört dazu insbesondere das elektronische Originalformat.
Bewahren Sie daher auch die Möglichkeit, alte Dateien zu öffnen. XML-Dateien sind in der Regel langfristig lesbar, dennoch kann eine zusätzliche lesbare Ansicht für den Alltag hilfreich sein. Diese Ansicht ist eine Ergänzung, nicht der Ersatz für die Originaldatei. Dokumentieren Sie bei Bedarf kurz Ihren Ablageprozess: Wo werden Belege gespeichert, wie werden sie gesichert und wie finden Sie sie wieder?
Wer seine E-Rechnungen vom ersten Tag an geordnet ablegt, muss vor einer Prüfung nicht improvisieren. Ein fester Speicherort, unveränderte Originaldateien und eine funktionierende Sicherung reichen im Alltag weiter als ein kompliziertes System, das niemand konsequent nutzt.
Nachtio Abrechnung kostenlos testen
14 Tage alle Funktionen — keine Kreditkarte, keine Registrierung nötig.
GoBD-konform, §14/§19 UStG, Tourismusabgabe automatisch.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihren Steuerberater.