Ein Gast sagt kurzfristig ab, die Rechnung wurde aber bereits versendet oder sogar bezahlt. Wer jetzt eine Stornorechnung Ferienwohnung erstellen muss, sollte das ursprüngliche Dokument nicht einfach löschen oder überschreiben. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Korrektur: für den Gast, für die eigene Buchhaltung und für den Steuerberater.

Eine Stornorechnung ist kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand um seiner selbst willen. Sie hält fest, was mit einer bereits abgerechneten Buchung passiert ist. Gerade bei Ferienwohnungen, Gästezimmern und kleinen Pensionen kommen dabei häufig mehrere Themen zusammen: Anzahlung, Restzahlung, Stornierungsgebühr, Kurtaxe oder Tourismusabgabe und gegebenenfalls Umsatzsteuer.

Wann ist eine Stornorechnung für die Ferienwohnung nötig?

Eine Stornorechnung brauchen Sie immer dann, wenn bereits eine Rechnung erstellt wurde und deren Inhalt durch die Absage ganz oder teilweise nicht mehr zutrifft. Das kann der Fall sein, wenn der Gast vollständig storniert, früher abreist, sich Reisedaten ändern oder einzelne Leistungen wie Frühstück, Parkplatz oder Endreinigung entfallen.

Wurde noch keine Rechnung gestellt und hat der Gast noch nichts bezahlt, genügt in vielen Fällen eine schriftliche Stornierungsbestätigung. Sie dokumentiert die Absage und die gegebenenfalls vereinbarte Stornierungsgebühr. Eine Rechnung zu stornieren gibt es dann schlicht nicht.

Anders sieht es aus, wenn eine Rechnung bereits an den Gast gegangen ist. Dann darf sie nicht aus dem System verschwinden. Die ursprüngliche Rechnung bleibt als Beleg erhalten. Sie wird durch eine Stornorechnung oder - je nach Fall - durch eine nachvollziehbare Rechnungskorrektur berichtigt. Das ist für eine ordentliche und GoBD-gerechte Dokumentation wesentlich.

Stornieren, korrigieren oder Gutschrift ausstellen?

Die Begriffe werden im Vermietungsalltag oft vermischt. Praktisch lohnt sich eine klare Trennung.

Eine Stornorechnung hebt eine bereits erstellte Rechnung vollständig auf. Sie verweist eindeutig auf die ursprüngliche Rechnungsnummer und enthält in der Regel dieselben Positionen mit negativen Beträgen. Das passt, wenn die gesamte Buchung abgesagt wurde und keine abrechenbare Stornierungsleistung verbleibt.

Eine Rechnungskorrektur ist sinnvoll, wenn sich nur einzelne Angaben ändern. Das betrifft etwa eine verkürzte Aufenthaltsdauer, eine falsch berechnete Personenzahl oder eine nachträglich entfallene Zusatzleistung. Je nach Arbeitsweise können Sie zunächst die ursprüngliche Rechnung vollständig stornieren und anschließend eine neue, richtige Rechnung erstellen. Das ist oft klarer als zahlreiche Teiländerungen.

Eine Gutschrift wird umgangssprachlich häufig für eine Rückzahlung verwendet. Steuerlich kann der Begriff jedoch eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Abrechnung meinen. Für Vermieter ist deshalb die Bezeichnung „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ meist eindeutiger. Wenn Sie Geld zurückzahlen, dokumentieren Sie die Zahlung zusätzlich über Kontoauszug oder Zahlungsbeleg.

Diese Angaben gehören in die Stornorechnung

Eine Stornorechnung muss genauso eindeutig und nachvollziehbar sein wie die ursprüngliche Rechnung. Sie braucht eine eigene, fortlaufende Rechnungs- oder Belegnummer. Verwenden Sie nicht einfach dieselbe Nummer erneut.

Erkennbar sein sollten Ihr Name beziehungsweise Firmenname und Ihre Anschrift, die Daten des Gastes, das Ausstellungsdatum sowie die Bezeichnung „Stornorechnung“ oder „Storno“. Besonders wichtig ist der eindeutige Bezug zur Originalrechnung, zum Beispiel: „Storno zu Rechnung Nr. 2026-104 vom 15.05.2026“.

Auch die stornierten Leistungen müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Dazu zählen etwa Übernachtungen mit Zeitraum, Endreinigung, Zusatzleistungen und erhobene Abgaben. Bei umsatzsteuerpflichtigen Vermietern sind Nettoentgelt, Steuersatz, Umsatzsteuer und Bruttobetrag als negative Werte auszuweisen. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und verwenden weiterhin den passenden Hinweis zur Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Wenn die ursprüngliche Rechnung vollständig aufgehoben wird, sollte die Stornorechnung auf einen Gesamtbetrag von minus dem ursprünglichen Rechnungsbetrag kommen. Bei einer Teilstornierung muss klar werden, welche Positionen entfallen und welche bestehen bleiben.

Beispiel: Vollständige Absage nach Rechnungsstellung

Sie haben für einen Aufenthalt vom 10. bis 14. Juli vier Übernachtungen, Endreinigung und Tourismusabgabe berechnet. Drei Wochen vor Anreise sagt der Gast ab. Die Rechnung wurde bereits bezahlt.

Zunächst erstellen Sie eine Stornorechnung mit Bezug auf die Originalrechnung. Sie stornieren Übernachtungen, Endreinigung und die auf der Rechnung enthaltene Tourismusabgabe, soweit diese nach der örtlichen Satzung bei Nichtanreise nicht anfällt. Danach erstellen Sie - falls vertraglich vereinbart - eine neue Rechnung über die Stornierungsgebühr. Die Rückzahlung ergibt sich aus bereits gezahltem Betrag minus berechtigter Stornierungsgebühr.

Dieser Ablauf trennt sauber, was aufgehoben wurde, was weiterhin geschuldet ist und was Sie tatsächlich zurücküberweisen. Für den Gast ist das verständlich, und für die Buchhaltung bleibt jeder Schritt prüfbar.

Stornierungsgebühren richtig behandeln

Ob eine Stornierungsgebühr umsatzsteuerpflichtig ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Das ist kein Detail, das sich pauschal mit „immer steuerfrei“ oder „immer steuerpflichtig“ beantworten lässt. Entscheidend ist unter anderem, ob die Zahlung echten Schadensersatz für eine ausgefallene Buchung darstellt oder ob eine Leistung beziehungsweise ein Leistungsanspruch abgegolten wird.

Bei Unsicherheit sollte die Behandlung mit dem Steuerberater abgestimmt werden, besonders wenn regelmäßig hohe Stornierungsbeträge anfallen oder unterschiedliche Vertriebswege beteiligt sind. Dasselbe gilt für Anzahlungen. Eine Anzahlung wird nicht einfach zur Stornierungsgebühr, nur weil die Buchung abgesagt wurde. Die vertragliche Grundlage und die korrekte Abrechnung müssen zusammenpassen.

Auch bei Kurtaxe, Bettensteuer oder Tourismusabgabe lohnt sich ein genauer Blick. Die Regelungen sind kommunal unterschiedlich. Häufig fällt die Abgabe bei einer vollständigen Nichtanreise nicht an. Bei Teilaufenthalten oder bereits abgeführten Beträgen kann die örtliche Satzung jedoch ein anderes Vorgehen vorsehen. Dokumentieren Sie die Berechnung so, dass sie später erklärt werden kann.

Stornorechnung Ferienwohnung erstellen: der sichere Ablauf

Der zuverlässigste Weg ist immer derselbe: Originalbeleg erhalten, Storno eindeutig erzeugen, neue Forderung getrennt abrechnen und Zahlungsbewegung dokumentieren. Verändern Sie eine bereits versendete Rechnung nicht stillschweigend. Auch ein neu gespeichertes PDF mit geändertem Betrag ersetzt keine nachvollziehbare Korrektur.

Prüfen Sie zuerst den Buchungsstatus und alle Zahlungen. Ist nur eine Anzahlung eingegangen? Wurde der gesamte Betrag bezahlt? Gibt es eine Vermittlungsplattform, die Teile der Zahlung einbehält oder auszahlt? Der Rechnungs- und Zahlungsfluss muss zueinander passen, sonst entstehen unnötige Rückfragen beim Jahresabschluss.

Erstellen Sie dann die Stornorechnung mit Bezug auf die Originalnummer. Wenn eine Stornogebühr berechnet wird, folgt dafür ein separater Beleg. Bei einer Umbuchung auf einen neuen Zeitraum hängt die beste Lösung davon ab, ob die ursprüngliche Buchung wirtschaftlich vollständig ersetzt wird oder ob Preise, Leistungen und Gästezahl abweichen. Bei deutlichen Änderungen ist Storno plus neue Rechnung meist die sauberere Variante.

Legen Sie die Stornierungsnachricht des Gastes, Ihre Antwort und gegebenenfalls die Zahlungsbestätigung gemeinsam mit den Rechnungsunterlagen ab. Das spart Zeit, wenn Monate später nach der Erstattung gefragt wird oder der Steuerberater den Vorgang nachvollziehen muss.

Warum fortlaufende Belege und lokale Datenhaltung helfen

Bei wenigen Buchungen lässt sich eine Stornierung noch mit einzelnen Word-Dateien und Ordnern organisieren. Mit zunehmender Auslastung wird diese Methode fehleranfällig: Rechnungsnummern werden doppelt vergeben, Vorlagen überschrieben oder Belege fehlen in der Übergabe an den Steuerberater.

Eine auf den Vermietungsalltag ausgerichtete Rechnungssoftware sollte Stornierungen deshalb als festen Prozess abbilden.

Nachtio unterstützt dabei die Erstellung nachvollziehbarer Belege, die Berechnung relevanter Beträge und die Vorbereitung der Unterlagen für die Quartalsabrechnung. Die Anwendung läuft lokal auf Ihrem PC. Ihre Buchungs- und Gastdaten bleiben damit bei Ihnen, auch wenn das Internet gerade nicht verfügbar ist.

Das ersetzt keine steuerliche Beratung bei Sonderfällen. Es sorgt aber dafür, dass die Unterlagen vollständig, einheitlich und ohne unnötige Systemwechsel erstellt werden. Alles, was Sie brauchen - und nichts, was den Stornovorgang komplizierter macht.

Häufige Fehler bei abgesagten Buchungen

Ein häufiger Fehler ist das Löschen der Originalrechnung. Damit fehlt später der Nachweis, warum sich Umsatz und Zahlung geändert haben. Ebenfalls problematisch ist eine Rücküberweisung ohne Stornobeleg. Der Kontoauszug zeigt dann zwar den Geldfluss, nicht aber dessen Grund.

Auch unklare Formulierungen führen zu Rückfragen. „Storno Buchung“ ohne Originalrechnungsnummer, Reisezeitraum oder Betrag ist für Dritte schwer einzuordnen. Gleiches gilt für pauschale Beträge, bei denen nicht ersichtlich ist, ob es sich um eine Erstattung, eine Stornierungsgebühr oder eine Korrektur von Übernachtungen handelt.

Wer den Vorgang beim Eingang der Absage sauber trennt, muss ihn am Jahresende nicht mühsam rekonstruieren. Eine klare Stornorechnung ist deshalb vor allem eines: ein verlässlicher Beleg dafür, dass Ihre Abrechnung auch dann stimmt, wenn ein Aufenthalt nicht stattfindet.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihren Steuerberater.